« Unus pro omnibus, omnes pro uno »
Geburt der modernen Schweiz und Gründung des Bundesstaates. Ein Jahr später werden die kantonalen Postverwaltungen zusammengelegt und der Bund wird Eigentümer der Bundespost.
Ein Revisor für die Staatsrechnung
Am 1. Januar 1852 tritt das Reglement für das Personal der EFV in Kraft. Darin wird der Posten eines ständigen Revisors erwähnt.
Offene Türen
Mitte Oktober empfängt die Eidgenössische Technische Hochschule in Zürich ihre ersten Studenten.
Flaute und neue Bundesverfassung
In der Schweiz ebenso wie in ganz Europa beginnt eine lange wirtschaftliche Krise. Mitten in dieser Flaute stimmt das Volk einer Revision der Bundesverfassung zu (340 199 Ja- gegenüber
198 013 Nein-Stimmen). Der Bundesstaat wird gestärkt und seine gesetzgeberischen Kompetenzen werden ausgeweitet. Das fakultative Referendum wird eingeführt. Zwischen Bundesrat und Parlament zeichnet sich eine neue Aufteilung der Aufgaben ab. Ersterer beaufsichtigt die Bundesverwaltung, während die eidgenössischen Räte den Voranschlag und die Staatsrechnung verabschieden. Das Parlament übt zudem die Oberaufsicht aus.
Der Vorläufer der EFK
Am 19. Februar 1877 erlässt der Bundesrat ein Reglement für das Kontrollbüro, das dem Finanz- und Zolldepartement unterstellt wird. Dieses Büro ist der Vorläufer der heutigen EFK. Eigentlich wird es durch eine interne Reorganisation geschaffen, begründet durch die Arbeiten zur Überprüfung der Militärsteuer und der Revision nach dem Übergang der Infanterieausbildung an den Bund. Die Auswahl der Überprüfungen wird im Übrigen durch den Departementsvorsteher beeinflusst, der das Weisungs-
recht besitzt. Chef des Kontrollbüros wird Edmond de Grenus, ehemaliger Adjunkt der Sektion Finanzen im Finanz- und Zolldepartement. Drei Mitarbeiter des Büros stammen ebenfalls aus diesem Departement, einer stösst von ausserhalb dazu. Ein Jahr später erhält Edmond de Grenus einen Adjunkten aus dem Revisionsbüro des Oberkriegskommissariats zur Seite gestellt.
Er heisst Gustav Pillichody und wird später der dritte Direktor des Kontrollbüros.
Die ersten Mitarbeiter des Kontrollbüros
Der Rechnungshof ist eine «Verkomplizierung»
Die Debatten über die Errichtung eines Rechnungshofes werden in der Kommission des Ständerats weitergeführt. Die Mehrheit spricht sich dagegen aus: «Dem Postulat für die Aufstellung eines Rechnungshofes wird nicht beigestimmt, weil wir darin eine Komplizierung unseres Staatshaushaltes und eine Verminderung der Verantwortlichkeit der Beamten erblicken.» (22. Januar 1878)
Nein zu einem Rechnungshof
Nach fünfjähriger Wartezeit erhält das Parlament die Stellungnahme des Bundesrates zu einem allfälligen Rechnungshof: «Der Rechnungshof erscheint in den Staaten, die ihn eingeführt haben, als eine amtliche Organisation, welche aus Gründen nicht zu verkennender Zwekmäßigkeit für die Verhältnisse größerer Staatswesen Befugnisse sehr gemischter Natur in sich vereinigt, Befugnisse, welche dem Bereiche theils der parlamentarischen, theils der richterlichen, theils der administrativen Kompetenzen entnommen sind und zusammen ein Ganzes bilden, das nur mit Aenderung der Bundesverfaßung, als Grundlage eines Amtes, in unsere Institutionen eingefügt werden könnte.» (Botschaft des Bundesrates vom 30. Mai 1881, S. 17) Neben den rechtlichen Argumenten werden Mehrausgaben in Höhe von 20 000 bis 30 000 Franken ins Feld geführt. Die Botschaft des Bundesrates und der Gesetzesentwurf besiegeln die neue Organisation des Finanz- und Zolldepartements.
Noch ein Offizier im Kontrollbüro
Bendicht Peter wird Direktor des Kontrollbüros. Der Berner Oberstleutnant ist Kriegskommissär seines Kantons und folgt auf Oberst Edmond de Grenus, der als Oberkriegskommissär in die Landesverteidigung wechselt.
Die Schweiz strömt in Massen in ihre Landesausstellung
1 741 369 Schweizerinnen und Schweizer besuchen die erste Landesausstellung in Zürich.
Eine erste gesetzliche Grundlage
Am 1. April 1883 tritt das Bundesgesetz betreffend die Reorganisation des Finanzdepartements, die Besoldungen und Kautionen seiner Beamten und Angestellten in Kraft, das vom Parlament am 11. Dezember 1882 verabschiedet wurde. Es bildet die gesetzliche Grundlage der zukünftigen EFK.
Wechsel an der Spitze des Kontrollbüros
Der Berner Gustav Pillichody, ehemaliger 1. Adjunkt und leitender Revisor, tritt die Nachfolge seines im Amt verstorbenen Vorgängers Bendicht Peter an.
Eine 33-jährige Ära beginnt
Der Luzerner Franz Siegwart, Major bei den Verwaltungstruppen, wird zum neuen Direktor des Kontrollbüros gewählt, ein Amt, das er während einer Rekordzeit von 33 Jahren ausüben wird. Franz Siegwart war 1882 als Revisor in das Büro eingetreten und seit 1888 dessen stellvertretender Direktor.
Namenswechsel
Im Staatskalender wird die Bezeichnung Kontrollbüro durch «Finanzkontrolle» ersetzt.
Die Debatte über den Rechnungshof lebt wieder auf
Am 5. März 1895 fordert eine Kommission des Nationalrats den Bundesrat dazu auf, einen Entwurf für ein Bundesgesetz zur Errichtung eines Rechnungshofes vorzulegen. Die Parlamentarier sorgen sich über den Anstieg der Bundesausgaben und die fehlenden Instrumente des Bundesrates zur Kontrolle der Verwaltung. Am 28. Juni 1895 wird ein entsprechendes Postulat vom Nationalrat verabschiedet.
Der Bund rettet die Eisenbahn
Am 20. Februar 1898 stimmt das Schweizer Volk der Verstaatlichung von fünf grossen Eisenbahnlinien zu. Das ist die Geburtsstunde der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB), die noch im gleichen Jahr ihr erstes Generalabonnement zum Preis von 420 Franken für die 2. Klasse in den Verkauf bringen.
Nein zum Rechnungshof (zum zweiten)
Der Bundesrat legt am 10. Dezember 1900 seinen Bericht betreffend die Errichtung eines eidgenössischen Rechnungshofes vor, seine Antwort fällt erneut negativ aus. «Wir sind daher überzeugt, daß ein Rechnungshof, sei derselbe eine zwischen die Legislative und Exekutive gestellte specielle und selbständige Behörde, oder ein von den Kammern errichtetes Hülfsorgan zur Überwachung der Staatsausgaben, kein besseres Resultat erzielen wird als dasjenige, welches wir leicht und ohne Mehr-
kosten erlangen können, wenn wir die beim Finanzdepartement schon bestehende vorgängige Kontrollierung der Ausgaben vervollkommnen und wenn wir die den eidg[enössischen] Räten zustehende Kontrollbefugnis vervollständigen und stärken.» (Botschaft des Bundesrates, 10. Dezember 1900, S. 1032 f.)
Die Exekutive schlägt die Einsetzung einer ständigen parlamentarischen Kommission vor, die den Auftrag hat, «quartalweise alle Rechnungsbelege zu prüfen und dadurch aus nächster Nähe die Verwendung der Budgetkredite zu verfolgen». Der Entwurf wird im Parlament diskutiert. Gegen die Exekutive erheben sich kritische Stimmen wie die des freisinnigen Nationalrats Jules Calame-Colin (NE), der festhält: «Das, was früher genügte, reicht heute nicht mehr aus und das stete Wachstum der Einnahmen und Ausgaben erfordert neue und bessere Kontrollmittel.» Und fährt fort: «Die Schaffung eines Rechnungshofes scheint mir, obwohl sie mich nicht vollständig überzeugt, die bessere Lösung zu sein.» Schlussendlich stimmen die eidgenössischen Räte zu, dem von der Exekutive vorgeschlagenen Weg zu folgen. 1902 beantragen sie die Einführung von ständigen Finanzkommissionen und einer allgemeinen Finanzdelegation der beiden Räte, der Vorgängerin der Finanzdelegation (FinDel).
Zusammenarbeit mit dem Parlament
Am 24. Februar 1903 tritt das erste Regulativ für die EFK in Kraft. Dieses Reglement, das aus einem Entwurf des Finanz- und Zolldepartements vom 29. November 1900 hervorging, wurde von Bundesrat und Parlament gemeinsam überarbeitet. Unter die Oberaufsicht des Departements gestellt, wird der Aufsichts-
bereich der EFK gesetzlich verankert. Die EFK kann vor allem zum Parlament «sprechen». Der Grundsatz eines Organs, das sich zwischen einer administrativen und einer parlamentarischen Kontrolle situiert, stammt aus dieser Zeit. Die EFK ist somit verpflichtet, den Finanzkommissionen auf Anfrage Informationen zu liefern. Letztere werden zudem durch die Angestellten der EFK unterstützt.
Neue Arbeitsteilung
Mit der Gründung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) wird die EFK von ihren Aufsichtstätigkeiten und ihrer Verantwortung im Bereich der Verwahrung und Verwaltung der Wertschriften des Bundes entbunden.
Weltkrieg und Landesausstellung
Erzherzog Franz-Ferdinand, Thronfolger des österreich-ungarischen Kaiserreichs, und seine Frau Sophie Chotek fallen
in Sarajevo einem Attentat zum Opfer. Dies ist der Auslöser des Ersten Weltkriegs. In der Schweiz öffnet die dritte Landesausstellung ihre Tore in Bern.
Steigende Mitarbeiterzahl
45 Angestellte, 19 davon Hilfskräfte, arbeiten in der EFK. Ein Personalbestand, den sie erst in den 1940er-Jahren wieder erreichen wird. Dieser Personalanstieg ist auf die Revisions-
tätigkeiten im Zusammenhang mit der Generalmobilmachung zurückzuführen. Die EFK hat ihre Büros zusammen mit der übrigen Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) im Erdgeschoss des Bundeshauses West.
Und warum nicht doch ein Rechnungshof?
Im Rahmen des Budgets 1919 verabschiedet der Ständerat ein Postulat und lädt den Bundesrat am 10. Dezember 1918 dazu ein, «nach neuen Studien über die Frage Bericht zu erstatten,
ob es nicht neuerdings an der Zeit wäre, über die Errichtung eines eidgenössischen Rechnungshofs zu entscheiden, und bejahendenfalls welche Rechte und Pflichten diesem Hof zukommen sollten».
Die Revisionen geraten in Rückstand
Die EFK wird Opfer der Grippeepidemie, die bei ihrem Personal zu über 500 Absenztagen führt. Sie schliesst deshalb, sehr zum Leidwesen der Bundesversammlung, ihre Rechnungsprüfung mit zweijähriger Verspätung ab.
Der Krieg geht zu Ende und es kommt zum Generalstreik
Russland verarbeitet seine Revolution. Am 11. November 1918 unterzeichnen die Alliierten und Deutschland den Waffenstill-
stand. Ende des Ersten Weltkriegs. Vom 12. bis 14. November 1918 legt ein Generalstreik die Schweiz lahm.
Umzug
Das Eidgenössische Finanz- und Zolldepartement zieht in den Bernerhof, die EFK zieht mit.
Nein zu einem Rechnungshof (zum dritten)
Sechs Jahre nach Einreichen des Postulats des Ständerates legt der Bundesrat dem Parlament seine Antwort vor. Einmal mehr lehnt die Exekutive die Errichtung eines eidgenössischen Rechnungshofes ab und schreibt, ein solcher Schritt wäre in einem föderalistischen System «ein bedauerlicher politischer Fehler». Allerdings werden Verbesserungen im Bereich der Kontrollen und Arbeitsmethoden der EFK vorgeschlagen. Der Bundesrat will das Finanz- und Zolldepartement reorganisieren, um die Unabhängigkeit der EFK zu stärken und ihr mehr Personal zur Verfügung zu stellen. So möchte die Exekutive unter anderem die Zentralbuchhaltung der EFK angliedern. Ausserdem will – ein Leitmotiv seit Ende des 19. Jahrhunderts – der Bundesrat ein Parlament, das die Bundesfinanzen besser beaufsichtigt. Zu diesem Zweck schlägt er vor, den Posten eines ständigen Sekretärs der FinDel zu schaffen. Im Juni 1925 begraben die eidgenössischen Räte erneut die Idee eines Rechnungshofes und verlangen vom Bundesrat ein neues Reglement für die EFK.
Wechsel an der Spitze der EFK
Der Berner Gustav Pillichody, ehemaliger 1. Adjunkt und leitender Revisor, tritt die Nachfolge seines im Amt verstorbenen Vorgängers Bendicht Peter an.
Das Parlement stimmt für mehr Unabhängigkeit
Die Bundesversammlung stimmt am 2. April 1927 dem zweiten Regulativ für die EFK zu. Dieses entspricht dem Entwurf des Bundesrates vom 13. Dezember 1926, der in seinen Umrissen den zwei Jahre zuvor formulierten Vorschlägen folgt. Die Arbeitsmethoden der EFK sowie die Art der Kontrollen werden modernisiert und die Unabhängigkeit der EFK wird gestärkt. Die interne Kommunikation der Ergebnisse und die Beilegung von Differenzen werden präzisiert. Die EFK übermittelt ihre Ergebnisse über den Vorsteher des Finanz- und Zoll-
departements an alle anderen Departemente. Das Parlament lehnt jedoch den Zusammenschluss der EFK mit der Zentral-
buchhaltung des Departements ab. Neu wird ein ständiger Sekretär für die FinDel und die Finanzkommissionen eingesetzt, der der EFK angegliedert ist. Dieses Reglement bildet die gesetzliche Grundlage, die bis 1967 in Kraft bleibt.
Wohin gehört die EFK?
Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats schlägt in einem Postulat vor, die EFK aus der ordentlichen Bundes-
verwaltung auszugliedern und sie direkt den Finanzkommissionen zu unterstellen. Der Bundesrat lehnt dies ab, worauf das Postulat zurückgezogen wird.
Kriegsrevisoren
Am 26. September 1939 setzt der Bundesrat ein Revisorat für Kriegswirtschaft ein. Dabei handelt es sich um eine neue Sektion der EFK, die während der ganzen Kriegshandlungen bestehen bleibt.
Weltkrieg und Landesausstellung (zum zweiten)
Die Truppen von Nazi-Deutschland fallen am 1. September 1939 in Polen ein. Der Zweite Weltkrieg bricht aus. In Zürich wird die Landi eröffnet. Die Geistige Landesverteidigung steht im Zentrum dieser vierten Landesausstellung.
Ein Romand an der Spitze
Der Lausanner Frédéric Rüedi wird Direktor der EFK. Der Oberst im Generalstab ist der erste Westschweizer auf diesem Posten. Vor seinem Eintritt war er seit 1930 Sekretär der FinDel und der Finanzkommissionen der eidgenössischen Räte sowie 1. Adjunkt der EFK (1944/45).
Der Kalte Krieg beginnt
Am 2. September 1945, zwei Wochen nach der Bombardierung von Hiroshima und Nagasaki, kapituliert Japan. Der Zweite Weltkrieg geht zu Ende und der Kalte Krieg beginnt.
Die Internationale der Finanzkontrollen
In Kuba wird im November 1953 die Internationale Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden (INTOSAI) gegründet. Die EFK tritt ihr Anfang der 1970er-Jahre bei.
Stabwechsel in der Direktion
Armin Jeker löst Frédéric Rüedi an der Spitze der EFK ab. Jeker, der wie sein Vorgänger Oberst ist, trat 1928 als Revisor in die EFK ein. Vor seiner Ernennung war er die Nummer Zwei der Institution (1. Adjunkt des Direktors).
Die Existenz der EFK erfordert ein Gesetz
Auf Ersuchen von Armin Jeker, Direktor der EFK, erstellt Rudolf Probst, Rechtsprofessor an der Universität Bern, ein Gutachten über die Finanzkontrolle, ihre Organisation und ihre Arbeits-
methoden. Darin wird die Idee eines Rechnungshofes mangels Wirksamkeit auf Anhieb abgelehnt. Hingegen wird vorgeschlagen, die Tätigkeiten der EFK in einem Gesetz und nicht in einem Reglement zu verankern. Die Kompetenzabgrenzung zwischen der EFK und den Kontrollorganen der Departemente sei unklar und führe zu Überschneidungen. Zudem solle die EFK ihre Vorschläge direkt dem Bundesrat unterbreiten können. Diese Reorganisation setzt eine Aufstockung des Personalbestands voraus. Das Gutachten, das den Finanzkommissionen und dem EFD zur Kenntnis gebracht wird, hat keine weiteren Folgen und wird nicht publiziert.
Von der Bundesanwaltschaft zur Finanzkontrolle
Der Basler Eduard Lehmann, der damals 1. Adjunkt bei der Bundesanwaltschaft (BA) war, wird neuer Direktor der EFK.
Von Haus aus Jurist, arbeitet er seit 1943 beim Bund.
Die Mirage-Affäre
Die Schweiz baut unter Lizenz ihr neues Kampfflugzeug, die Mirage III. Drei Jahre nach der Abstimmung durch das Parla-
ment über den notwendigen Kredit (871 Millionen Franken für
100 Flugzeuge), beantragt der Bundesrat zusätzliche Mittel in Höhe von 356 Millionen Franken. Das Parlament lehnt dies ab. Letztlich werden nur 57 Flugzeuge gebaut. Die Affäre führt am 17. Juni 1964 zur Einsetzung der ersten Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK). Der Vorsteher des Eidgenössischen Militärdepartements (EMD), der freisinnige Waadtländer Paul Chaudet, verzichtet 1966 auf eine weitere Amtszeit und verantwortliche Armeeangehörige werden bestraft. Die PUK will die Finanzaufsicht des Parlaments institutionell stärken. Am 15. März 1965 fordern die Finanzkommissionen vom Bundesrat ein Gesetz, um die Unabhängigkeit und die Arbeit der EFK zu festigen. Eineinhalb Jahre später und nach Anhörung der Kantone, politischen Parteien und Wirtschaftsverbände legt die Exekutive den eidgenössischen Räten eine Botschaft und ihren Gesetzesentwurf zur EFK vor, der sich teilweise an den Vorschlägen aus dem Probst-Gutachten von 1956 orientiert.
Die erste Landesausstellung in der Westschweiz
«Die Schweiz von morgen lädt Sie heute ein»: So lautet das Motto der Landesausstellung, die vom 30. April bis 25. Oktober 1964 in Lausanne stattfindet. Für diese fünfte Ausgabe werden über 12 Millionen Eintritte verkauft.
Ein Gesetz für die EFK
Am 28. Juni 1967 verabschiedet das Parlament das Bundes-
gesetz über die Eidgenössische Finanzkontrolle (FKG). Die Aufgabe der EFK ist es demnach, die Bundesversammlung bei der Ausübung ihrer finanziellen Oberaufsicht und den Bundesrat bei der Ausübung seiner Aufsicht über die Bundesverwaltung zu unterstützen. Die EFK führt die Prüfung «der richtigen Rechts-
anwendung, der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie der rechnungsmässigen Richtigkeit durch». Administrativ bleibt sie eine Abteilung des Finanz- und Zolldepartements. Ihre Unab-
hängigkeit nimmt zu und ihre Beziehung zum Parlament wird gestärkt. Der Direktor wird vom Bundesrat gewählt und muss von der FinDel der Bundesversammlung bestätigt werden. Der Sekretär der FinDel und der Finanzkommissionen, der ebenfalls von der Exekutive ernannt wird, ist der EFK angegliedert. Der Personalbestand wird vom Bundesrat nach Konsultation der FinDel festgelegt. Die Prüffelder erstrecken sich auf Subven-
tionen, das Beschaffungswesen und den Baubereich. Hingegen gehören die SBB nicht in den Aufsichtsbereich, genauso wenig wie die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt.
Ein Gesetz unterstützt die Arbeit der Revisoren
Das FKG tritt am 1. Januar 1968 in Kraft.
Gesellschaftliche Tumulte
Europa wird von sozialen Bewegungen wie dem Prager Frühling und der 68er-Bewegung in Frankreich und ihren Demonstrationen erschüttert.
ETH in der Westschweiz
Über ein Jahrhundert nach der Eidgenössischen Technischen Hochschule in Zürich öffnet ihre Schwesterinstitution in Lausanne ihre Tore.
Modernisierung der EFK
Im Mai wird die EFK reorganisiert. Tatsächlich hat das neue Gesetz seit 1968 zu einer Zunahme der Prüfungen geführt. Die EFK verbringt 87 % ihrer Zeit damit, Buchungen in der Staats-
rechnung und Zahlungsaufträge oder Überweisungen gegen-
zuzeichnen, bevor diese von der Verwaltung ausgeführt werden. Sie nimmt also deutlich zu wenig Revisionen vor Ort vor. Die FinDel ist beunruhigt und gibt ein Expertengutachten bei Professor Rudolf Probst in Auftrag. Dieser empfiehlt, mehr Aufgaben ausserhalb der EFK an untere Kontrollebenen zu delegieren, neue Abteilungen zu schaffen und ihr Personal zu professionalisieren. In der Folge erscheinen zwei neue Unter-
abteilungen im Organigramm der EFK: «Militärrevision und Beschaffungswesen» sowie «Bundesbeiträge und Bauwesen». Im Juli 1972 erhält das Personal die erste Ausgabe des Prüfungshandbuches.
Attentat auf die Swissair
Am 12. September 1970 sprengt die Volksfront für die Befreiung Palästinas in der jordanischen Wüste eine DC-8 «Nidwalden» der nationalen Fluggesellschaft Swissair in die Luft.
Ein 26. Kanton
Die Republik und der Kanton Jura tritt der Eidgenossenschaft bei.
Die EFK wechselt ihre Spitze aus
Rechtsanwalt und Oberst Gottlieb Schläppi gelangt an die Spitze der EFK. Davor war er in der EFV tätig und leitete die Finanzabteilung der PTT. Seine Ernennung fällt mit einer Umstrukturierung der EFK zusammen. Für Verpflichtungskredite, die Entwicklungshilfe, Preisprüfungen und grosse Beschaffungen im Ausland werden neue Prüfverfahren eingeführt.
Die Landesväter erhalten weibliche Unterstützung
Am 21. Oktober 1984 wird mit der Zürcher FDP-Politikerin Elisabeth Kopp die erste Frau in den Bundesrat gewählt.
Die Schwelle von 10 Westschweizern ist erreicht
Die EFK zählt 66 Mitarbeitende aus der Deutschschweiz und
10 aus der Westschweiz.
Der Fichenskandal fliegt auf
Im Januar wird nach dem Rücktritt der FDP-Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements Elisabeth
Kopp eine PUK eingesetzt. Die PUK verurteilt die Verletzung
des Amtsgeheimnisses durch die Zürcherin im Zusammenhang mit dem Skandal um die Shakarchi Trading scharf. Sie enthüllt zudem, dass systematisch Fichen über mehr als 700 000 Bürgerinnen und Bürger angelegt worden waren.
Das Volk rüttelt an der Armee
Am 9. November 1989 löst der Fall der Berliner Mauer das Ende des Kalten Krieges aus. In der Schweiz sagen am 26. November 1989 35,6 % der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Ja zur Initiative für eine Schweiz ohne Armee.
Noch ein Skandal
Im Zuge der Fichenaffäre wird eine weitere PUK eingesetzt, die die Vorkommnisse im EMD untersuchen soll. Sie liefert ihren Bericht am 17. November 1990 ab und macht die Existenz einer militärischen Geheimorganisation, der P-26, publik, der über
400 Männer und eine Handvoll Frauen angehören.
Die eidgenössischen Revisoren und die P-26
Ende April reicht die SP-Fraktion der Bundesversammlung Strafanzeige wegen ungetreuer Geschäftsführung gegen mehrere Spitzenbeamte des Bundes ein. Im Visier steht auch Gottlieb Schläppi, Direktor der EFK. Kritisiert wird seine Rolle als Revisor im Zusammenhang mit der P-26. Dabei erfährt man auch, dass ein zweites Kadermitglied der EFK, das mit der Kontrolle der Beschaffungen des Militärdepartements beauftragt war, die Rechnungen der P-26 visierte. Im Mai 1993 wird das Verfahren von der BA ohne weitere Massnahme eingestellt.
Einmal mehr: der Rechnungshof
Im Parlament führten der Fichenskandal und die Affäre rund um die P-26 zu Diskussionen über die Kontrolle der Verwaltung. Ende 1991 werden zwei parlamentarische Initiativen der SP eingereicht. Die erste stammt von Arthur Züger (SZ) und verlangt, dass der Bundesrat stärker über schwerwiegende Mängel unterrichtet wird, die von der EFK festgestellt werden (Art. 15.3). Dieser gesetzlichen Weiterentwicklung wird 1992 zugestimmt. Für die zweite Initiative zeichnet die sozialdemokratische Fraktion verantwortlich. Sie will die EFK dem Bundesrat unterstellen und einen Rechnungshof schaffen, der dem Parlament Bericht erstattet. Letzteres begräbt diesen Vorschlag 1991.
Postsendungen mit zwei Geschwindigkeiten
Am 1. Februar führt die Schweizerische Post die A-Post für
80 Rappen mit Zustellung innert 24 Stunden ein.
Ernennung eines neuen Direktors
Peter Probst nimmt die Zügel der EFK in die Hand. Zuvor war er stellvertretender Direktor der EFV und Leiter der Hauptabteilung Ausgabenpolitik. In der EFK institutionalisiert er die Wirtschaftlich-
keitsprüfung, die eine tiefgreifende Veränderung der Prüf-
methoden darstellt. Ausserdem wird eine Reorganisation der
IT-Kontrollen vorgenommen.
Die EFK verstärkt ihr Gesetz
Vor dem Hintergrund des politischen Tumults der 1990er-Jahre und unter Berücksichtigung der internationalen Standards der INTOSAI regt die EFK bei der FinDel eine Teilrevision ihres eigenen Gesetzes an. Der Vorschlag wird von den Finanz-
kommissionen unterstützt und der Bundesrat wird mit der Ausarbeitung eines Entwurfs beauftragt. Am 7. Oktober 1994 stimmt das Parlament dieser Revisionsvorlage im Wesentlichen zu. Die Unabhängigkeit der EFK wird gestärkt. Sie ist das oberste externe Finanzaufsichtsorgan, legt ihr Prüfungsprogramm jedes Jahr unabhängig fest und veröffentlicht einen jährlichen Tätigkeitsbericht. Zu den Prüfkriterien gehört nun auch die Wirtschaftlichkeit. Zudem wird die SNB nach dem Vorbild der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt aus dem Aufsichts-
bereich der EFK ausgenommen. Die SBB gehören hingegen neu dazu.
Das Chaos bei der Pensionskasse des Bundes
Am 2. Oktober 1995 setzt das Parlament eine vierte PUK ein, um die Probleme der PKB zu untersuchen. Ihr am 1. Oktober 1996 veröffentlichte Bericht ist gnadenlos: jahrzehntelange Fehl-
besetzungen in der Direktion der Pensionskasse, eine mangelhafte Verwaltung der Rentenbezügerinnen und -bezüger und der aktiven Versicherten sowie organisatorische Unzu-
länglichkeiten und Mängel im IT-Bereich. Die PUK belastet den ehemaligen SP-Bundesrat Otto Stich schwer, der damals dem EFD vorstand. Auch die PKB gerät unter Beschuss. Die EFK hatte die Ordnungsmässigkeit ihrer Jahresrechnung nämlich seit 1987 nicht mehr bestätigt. Diese Warnsignale der EFK vermochten den Vorsteher des EFD aber nicht zu alarmieren. Gemäss PUK muss die Unabhängigkeit der EFK weiter gestärkt werden. Sie schlägt deshalb vor, diese hierarchisch nicht mehr dem EFD, sondern den Finanzkommissionen und neu den Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte zu unterstellen. Ausserdem empfiehlt die PUK einen Zusammen-
schluss dieser Kommissionen, um die Effizienz zu stärken.
Der Stückpreis einer Kugel
Die EFK prüft die Kosten einer Munitionslieferung an das Eidgenössische Militärdepartement (EMD). Die Kontrolle führt dazu, dass die Vertragssumme um 440 000 Franken reduziert werden kann. Unter Berücksichtigung des Volumens, das noch beschafft werden muss, beträgt die Einsparung beinahe
3,4 Millionen Franken.
Vom Kontrollierten zum Kontrolleur
Der Luzerner Kurt Grüter übernimmt die Leitung der EFK. Zuvor war er Vizedirektor der EFV und leitete dort die Hauptabteilung «Finanzplanung, Budget, Rechnung». Mit ihm wird die Organi-
sationsstruktur der EFK komplett überarbeitet und der Informatik-
bereich modernisiert. Zudem wird die Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Konferenz der Finanzkontrollen seit 2013 verstärkt. Die Konferenz bringt die kantonalen Finanzkontrollen, die der sieben wichtigsten Städte des Landes sowie die EFK zusammen und fördert die Durchführung von gemeinsamen Prüfungen.
Ein oberstes Finanzaufischtsorgan
Die Lehren aus dem Debakel rund um die PKB führen zu einer neuen Fassung des FKG. Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament am 22. Juni 1998 eine Botschaft, um die EFK institutionell zu stärken. Letztere legt ihr Prüfungsprogramm selbst fest und kann die Übernahme von Sonderaufträgen ablehnen, wenn diese die Durchführung dieses Programms gefährden. Ihr Aufsichtsbereich wird auf Unternehmen erweitert, an denen der Bund mir mehr als 50 % beteiligt ist. Schliesslich obliegt die Kommunikations- und Personalpolitik ihrem Direktor. Das Parlament stimmt dieser Revision zu. Am 19. März 1999 wird die EFK zum «obersten Finanzaufsichtsorgan des Bundes», das nur dem Gesetz und der Bundesverfassung verpflichtet ist.
Liberalisierung und Unternehmen des Bundes
Der Telekommunikationsmarkt wird in Europa und der Schweiz am 1. Januar 1998 liberalisiert. Die Swisscom wird geboren, ein Unternehmen im Mehrheitsbesitz des Bundes.
RUAG steht auf eigenen Beinen
Die bundeseigenen Rüstungsunternehmen werden zu privat-
rechtlichen Aktiengesellschaften und bilden die RUAG Holding AG. Ihre einzige Aktionärin ist der Bund. Am 18. April 1999 stimmt eine Mehrheit der Kantone und des Stimmvolks der dritten Bundesverfassung zu. Sie tritt am 1. Januar 2000 in Kraft.
Die Konten der Bellasi-Affäre
Nachdem bekannt geworden ist, dass der ehemalige Rechnungs-
führer des militärischen Nachrichtendienstes Dino Bellasi Geld veruntreut hat, beauftragt der Bundesrat die EFK mit einer Untersuchung der Zahlungsvorgänge im Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport. Die finanzielle Führung des Departements muss professionalisiert werden. Es werden deshalb über 120 Massnahmen vorgeschlagen, um den Zahlungsverkehr zu verbessern und das Vier-Augen-Prinzip anzuwenden.
Verstärkte Finanzaufsicht durch das Parlament
Mit Inkrafttreten der neuen Bundesverfassung ist das Sekretariat der Finanzkommissionen und der FinDel administrativ nicht mehr der EFK angegliedert. SP-Nationalrat Didier Berberat (NE) verlangt in einer parlamentarischen Initiative eine nach dem Vorbild des Bundesrechnungshofes unabhängigere Finanz-
kontrolle, da die Nähe zwischen der EFK und dem EFD zu gross sei. Am 4. Oktober 2000 wird die Initiative vom Nationalrat abgelehnt.
Matrix loaded
Nach über einem Jahr Arbeit mit der Gemini Consulting AG wird die EFK reorganisiert. Die Silostruktur wird abgeschafft und durch eine zweidimensionale Matrixorganisation abgelöst. Auf der einen Seite stehen die Prüfbereiche, die die Aufteilung der Eidge-
nössischen Departemente abbilden. Auf der anderen Seite sind die Prüferinnen und Prüfer nach Fachbereichen (Revision, IT, Evaluation …) gruppiert. Gleichzeitig bezieht die EFK neue Räumlichkeiten an der Monbijoustrasse 45, in denen zuvor die Schweizerische Käseunion ihren Sitz hatte.
Die Landesausstellung ist auch ein Risiko
Die Landesausstellung rund um Bieler, Neuenburger und Murtensee wird mangels Finanzen um ein Jahr verschoben.
Sie findet schliesslich vom 15. Mai bis 20. Oktober 2002 statt.
10,3 Millionen Eintrittskarten werden verkauft. Drei Jahre später veröffentlicht die EFK ihren Prüfbericht zur Landesausstellung Expo 01/02, dessen Titel die kritischen Resultate prägnant zusammenfasst: «Auftrag mit unbeschränkter Haftung».
Warnsystem
Der Bundesrat überträgt der EFK eine neue Aufgabe: die Entgegennahme von Verdachtsmeldungen aus der Bundesverwaltung (Whistleblowing).
Die EFK wird geprüft
Die EFK wird auch selbst Gegenstand einer Prüfung. Der Bundesrechnungshof Deutschlands führt bei der EFK ein Peer Review durch. 2009 ist es der norwegische Rechnungshof, der die Evaluationen und Querschnittsprüfungen der EFK untersucht. Der Europäische Rechnungshof schliesslich liefert sein Peer Review 2016 ab. In allen drei Fällen sind die Ergebnisse gut und die EFK setzt sämtliche Empfehlungen um.
Keine Prüfung bei der SRG
Das Parlament verabschiedet das vollständig überarbeitete Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG). Wie in seiner bisherigen Fassung aus dem Jahr 1991 schliesst es die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) von einer Finanzprüfung durch die EFK aus, ausser wenn das für die SRG zuständige Departement eine solche Prüfung in Auftrag gibt. Die Neufassung des RTVG verschärft ausserdem die Bedingungen für einen solchen Auftrag.
Gute Nachricht für den Bund
Die EFK stösst im Rahmen einer Prüfung auf eine nicht vorschriftsmässige Steuerbefreiung eines multinationalen Konzerns mit Sitz im «Arc lémanique». Am 19. Dezember 2012 legt das brasilianische Bergbauunternehmen Vale International seinen Steuerstreit bei und zahlt 212 Millionen Franken an den Kanton Waadt und an den Bund zurück.
Das INSIEME-Debakel
Am 20. September 2012 zieht der Bundesrat nach fünfjährigen Verzögerungen einen endgültigen Schlussstrich unter das Informatikprojekt INSIEME der Eidgenössischen Steuer-
verwaltung. Die Rechnung fällt gesalzen aus: Über 100 Millionen Franken wurden in den Sand gesetzt. Im Nachgang beschliesst der Bundesrat, die Führung von Grossprojekten zu stärken, und überträgt ab April 2013 die Prüfung von umfangreichen IKT-Schlüsselprojekten an die EFK. Das Parlament beschliesst eine Untersuchung des INSIEME-Debakels. Der im November 2014 veröffentlichte Bericht verlangt Änderungen im FKG.
Ein Apparatschik an der Spitze
Michel Huissoud, der 1988 zur EFK gestossen war, übernimmt ihre Leitung. Der Genfer war bis dahin stellvertretender Direktor. Im Gegensatz zu fast all seinen Vorgängern war er nie in der EFV tätig und ist nicht Offizier der Schweizer Armee. Die Direktion der EFK beschliesst, das Öffentlichkeitsgesetz anzuwenden und die meisten Prüfberichte zu publizieren.
Gute Nachricht für den Bund (zum zweiten)
Am 2. Oktober 2001 geht die Swissair in Konkurs. 14 Jahre danach akzeptiert der Liquidator der Luftfahrtgesellschaft die Einwände der EFK zur Verwendung des Bundeskredites, mit
dem Ergebnis, dass 220 Millionen Franken in die Bundeskassen zurückfliessen.
100
Erstmals zählt die EFK über 100 Mitarbeitende (104,3)
in Vollzeitäquivalenten: 86 Personen waren deutsch-,
26 französisch- und eine italienischsprachig. Die EFK
beschäftigt insgesamt 77 Männer und 36 Frauen.
Dialog mit den Geschäftsprüfungskommissionen
Im Zuge des Debakels rund um das Informatikprojekt INSIEME verabschieden die eidgenössischen Räte am 17. März 2017 eine Änderung des FKG. Mit dieser Revision wird unter anderem die Zusammenarbeit zwischen der EFK und den Geschäftsprüfungs-
kommissionen institutionalisiert. Ausserdem wird die Kommuni-
kation der Prüfungsergebnisse der EFK innerhalb der Bundesverwaltung verbessert. Das revidierte Gesetz tritt
am 1. Januar 2018 in Kraft.
COVID-19-Krise
Im Zuge der weltweiten Corona-Pandemie steigen die Infektionszahlen explosionsartig an. Am 13. März 2020 geht die Schweiz in den Lockdown. Die EFK richtet sich neu aus: Sie unterstützt die Kontrollen der vom Bund beschlossenen Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen und gesundheitlichen Auswirkungen der Krise und führt Präventivprüfungen durch. Das Vorgehen ist nicht neu und kam in der Vergangenheit bei der Rettung der Swissair zum Einsatz. Mehrere Prüfungen und Datenanalysen der EFK konzentrieren sich auf die Massnahmen, die ergriffen wurden, um die Pandemiefolgen zu bekämpfen, insbesondere um Missbrauch vorzubeugen und Fehler zu korrigieren. Darüber hinaus trägt die EFK die auf ihrer Whistleblowing-Plattform eingehenden Meldungen mit Bezug zur Krise zusammen. Sie übermittelt sie an das Staatssekretariat für Wirtschaft, wodurch dieses Ende 2021 unrechtmässig bezogene Mittel in Höhe von fast 10 Millionen Franken zurückfordern kann.
Transparenz bei der Politikfinanzierung
Am 18. Juni 2021 ändern die eidgenössischen Räte das Bundesgesetz über die politischen Rechte und legen Regeln für die Transparenz bei der Politikfinanzierung fest. Betroffen sind Nationalratswahlen, eidgenössische Abstimmungen und Jahresabschlüsse der im Parlament vertretenen politischen Parteien. Zuwendungen aus dem Ausland sowie anonyme Zuwendungen sind von nun an verboten. Ein Jahr später erhält die EFK die Kompetenz, die Angaben der politischen Akteure entgegenzunehmen, zu prüfen und zu veröffentlichen. Der neue Rechtsrahmen wird erstmals für die Nationalratswahlen 2023 gelten.
Der Mann, der die PostAuto- Untersuchungen in Gang setzte
Am 27. April 2022 ernennt der Bundesrat Pascal Stirnimann zum neuen Direktor der EFK. Er ist Betriebsökonom und diplomierter Wirtschaftsprüfer und zudem Certified Internal Auditor (CIA) und zugelassener Revisionsexperte. Bevor er im Sommer 2022 zur EFK kam, war er in der Privatwirtschaft, bei der Revisionsaufsichtsbehörde und in der Bundesverwaltung tätig. Ab 2015 war Pascal Stirnimann Leiter Interne und Externe Revision beim Bundesamt für Verkehr, wo er den Anstoss zu den Untersuchungen der Buchungsunregelmässigkeiten bei PostAuto gab.